Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.02.2001 - 17 P 00.123 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostentragung bei Mutwilligkeit der Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens; Anforderungen für die Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens; Erforderlichkeit einer Betriebsratsschulung im Falle von Mobbing
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 30.11.1999 - AN 8 P 99.798
- VGH Bayern, 14.02.2001 - 17 P 00.123
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96
Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2000 - 1 A 5863/98
Voraussetzungen des Anspruchs eines Personalrats gegen seine Dienststelle auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Bayern, 17.10.2011 - 17 P 11.1430
Anspruch auf Freistellung von den Kosten der Einschaltung von Rechtsanwälten in …
Insofern ist anerkannt, dass, soweit der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben und Befugnisse einen Rechtsanwalt hinzu zieht, die dafür entstehenden Kosten grundsätzlich von der Dienststelle zu tragen sind (vgl. etwa BayVGH vom 14.2.2001 Az. 17 P 00.123).Dies gilt aber mit Rücksicht auf das Gebot einer sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel, die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Dienststelle dann nicht, wenn das personalvertretungsrechtliche Beschlussverfahren mutwillig oder aus haltlosen Gründen in Gang gesetzt worden ist (BayVGH vom 14.2.2001 a.a.O.).
Von Mutwilligkeit im oben genannten Sinn ist dagegen dann auszugehen, wenn ein verständiger, sachgerecht handelnder Beteiligter, der für die Kosten der Prozessführung selbst einstehen muss, in einem gleichgelagerten Fall die Rechtsverfolgung in der gewählten Form unterlassen hätte (BayVGH vom 14.2.2001 a.a.O.;… OVG NRW vom 29.11.2000 a.a.O.).